Ziel des Lohnkostenmanagements ist die Absenkung des Bruttogehalts des Mitarbeiter. Das reduzierte Bruttogehalt spart Steuern und Sozialabgaben und ist somit Quell aller Einsparungen.
Durch das abgesenkte Bruttogehalt bzw. den reduzierten Bruttolohn sinken aber auch die Ansprüche an die
Dadurch entsteht beim Mitarbeiter eine Versorgungslücke im Leistungsfall. Über diese Lücke muss der Mitarbeiter aufgeklärt werden.
Viele Lohnkostenoptimierer und Unternehmensberater, die betriebliche Altersvorsorge beraten, können diese Versorgungslücke nicht berechnen. Auch kein Steuerberater kann bisher diese Sozialversicherungslücke genau berechnen.
Wir verfügen über eine Software, die diese Versorgungslücke genau berechnen kann. Denn:
Wer die Versorungslücke (Sozialversicherungslücke) genau berechnet,
kann diese Lücke ausgleichen.
Anschließend muss der Mitarbeiter auf diese Versorgungslücke hingewiesen und Maßnahmen zum Ausgleich angeboten werden. Anderenfalls ist der Unternehmer in der Haftung.
Die Maßnahmen zum Ausgleich der Versorgungslücke besprechen und führen wir in Absprache mit Ihnen durch.
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